Versorgungskonzepte der Bundesländer
Konzepte für die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten werden in Deutschland regional von den Bundesländern erarbeitet.
Im Jahre 1998 wurde erstmals ein Geriatriekonzept für Baden-Württemberg verabschiedet - eine erste Überarbeitung erfolgte 2001. Das aktuelle Geriatriekonzept wurde im April 2014 veröffentlicht.
Das von dem Bayerischen Staatsministerium veröffentlichte Geriatriekonzept für Bayern stammt aus dem Jahr 1990, wurde zuletzt 2011 überarbeitet und im Versorgungskonzept „Im Alter selbstbestimmt leben“ veröffentlicht.
Am 23.11.2009 wurde vom Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss ein Fachprogramm Akutgeriatrie gem. § 4 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) zur weiteren Ausgestaltung der geriatrischen Versorgung im Krankenhaussektor beschlossen, welches im Bayerischen Krankenhausplan 2022 ab Seite 183 veröffentlicht ist.
Im Jahre 2010 wurde ein Geriatriekonzept der Ärztekammer Berlin mit dem Titel "Geriatriekonzept Berlin 2010" verabschiedet, welches vom Arbeitskreis Klinische Geriatrie der Ärztekammer Berlin erarbeitet wurde. Stationäre geriatrische Versorgungsstrukturen sind im "Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin" ausgewiesen.
Das Geriatriekonzept Brandenburg wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Chefärzte des Lansesverbandes Geriatrie Brandenburg erarbeitet. Derzeit steht die im Jahr 2021 aktualisierte Version zur Verfügung. Im Krankenhausplan erfolgt die Ausweisung des Fachgebietes Geriatrie
Das Geriatriekonzept für Bremen wurde im Mai 2018 veröffentlicht. Weitere Informationen zu geriatrischen Versorgungsstrukturen können dem Krankenhausrahmenplan entnommen werden.
Für Hamburg steht kein originäres Dokument zur Geriatrie zur Verfügung. Stationäre geriatrische Versorgungsstrukturen sind im "Krankenhausplan 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg" (Stand: Dezember 2015) ausgewiesen.
Das Geriatriekonzept des Landes Hessen stammt aus dem Jahr 2021. Weitere Informationen zu geriatrischen Versorgungsstrukturen sind im Krankenhausplan (Stand: Juni 2020) enthalten.
Im Dezember 2011 wurde vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern der 1. Geriatrieplan veröffentlicht. Weitere Informationen zu geriatrischen Versorgungsstrukturen können dem Krankenhausplan 2021 (Stand: Dezember 2022) entnommen werden.
Download Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesgeriatrieplan Niedersachsen aus dem Jahre 1993 liegt nicht in elektronischer Form vor. Von den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde ein aktuelleres Eckpunktepapier dieses Landesgeriatrieplans vorgelegt.
Ein erstes Konzept zur Versorgung geriatrischer Patienten in Niedersachsen wurde 2008 durch die Landes-Arbeits-Gemeinschaft Klinisch-geriatrischer Einrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht. Derzeit liegt die vom Landesverband Geriatrie Niedersachsen überarbeitete Fassung "Altersmedizin in Niedersachsen 2012 - Grundsätze und Konzept zur Versorgung geriatrischer Patienten in Niedersachsen" vor.
Für Nordrhein-Westfalen steht kein originäres Dokument zur Geriatrie zur Verfügung. Stationäre geriatrische Versorgungsstrukturen sind im "Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022" ausgewiesen.
Download NRW
Das im Jahr 2009 von der rheinland-pfälzischen Landesregierung veröffentlichte Geriatriekonzept wurde überarbeitet und liegt in der Neufassung "Geriatriekonzept des Landes Rheinland-Pfalz 2016" vor. Geriatrische Krankenhausstrukturen sind im "Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019-2025" verankert.
Für das Saarland steht kein originäres Dokument zur Geriatrie zur Verfügung. Stationäre geriatrische Versorgungsstrukturen sind im "Krankenhausplan für das Saarland 2018-2025" ausgewiesen.
Download Saarland
In Sachsen wurde als Zwischenschritt beim Aufbau geriatrischer Versorgungsstrukturen eine "Rahmen-Konzeption zur geriatrischen Hilfe im Freistaat Sachsen" (Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie) erarbeitet. Dieser Rahmenkonzeption folgte im Jahr 2010 das landesweit abgestimmtes "Geriatriekonzept des Freistaates Sachsen". Weitere Informationen zu geriatrischen Versorgungsstrukturen können dem Krankenhausplan entnommen werden.
In Sachsen-Anhalt wurde 1995 ein erstes Geriatriekonzept verabschiedet. Im Jahr 2006 wurden für Geriatrische Zentren in Krankenhäusern Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt gem. § 3 (2) Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt getroffen. 2009 erfolgte eine Aktualisierung des Geriatriekonzeptes.
Stationäre geriatrische Versorgungsstrukturen sind im Krankenhausplan ausgewiesen. Im Jahr 2010 wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, den Landesverbänden der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft die Landesrahmenvereinbarung zur geriatrischen Versorgung in Schleswig-Holstein unterzeichnet.
Der 3. Geriatrieplan des Freistaates Thüringen stammt aus dem Jahr 2010. Weitere Informationen zu geriatrischen Versorgungsstrukturen sind im 7. Krankenhausplan (Stand: Januar 2020) enthalten.
In der Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürQSVO) wurden Voraussetzungen für einen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Geriatrie getroffen.