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​Die Medizinischen Dienste prüfen im Auftrag der Krankenkassen die Erfüllung der Voraussetzungen für die Kodierung geriatrischer Komplexbehandlungen im Krankenhaus gemäß amtlichen OPS. Das Kompetenz-Centrum Geriatrie und die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste haben hierzu Begutachtungshinweise entwickelt. Zur Erhöhung der Transparenz stellen wir als Auslegungshinweise eine Übersicht derjenigen Punkte zum Download zur Verfügung, zu denen dort nähere Hinweise erfolgt sind. Ab der Version 2007 wurden neben Auslegungshinweisen für die Geriatrisch frührehabilitative (stationären) Komplexbehandlung (OPS 8-550*) auch Auslegungshinweis für die Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (OPS 8-98a*) erstellt. Auslegungshinweise der Vorjahre finden Sie in unserem Archiv.

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Versionen 2024:

Auslegungshinweise für geriatrische Komplexbehandlungen gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Nachfolgend finden Sie Auslegungshinweise für geriatrische Komplexbehandlungen zurückliegender Jahre (2005-2023):

Akkordeon älterer Auslegungshinweise;verborgen

Wir weisen darauf hin, dass auch unter Zugrundelegung dieser Auslegungshinweise die gutachtliche Stellungnahme stets eine in Eigenverantwortung des jeweiligen Gutachters getroffene Bewertung darstellt, die sich grundsätzlich am konkreten Einzelfall zu orientieren und dessen Spezifika zu berücksichtigen hat.