Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit, verborgen
Erklärung zur Barrierefreiheit von kcgeriatrie.de
Grundlage für diese Erklärung ist eine interne Selbstbewertung, die bereits vorhandene Barrierefreiheiten festgestellt sowie Verbesserungs-Potential erkannt hat. Formal orientiert sich diese Erklärung am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Allgemeine Hinweise
Das Konpetenz-Centrum Geriatrie bemüht sich, seinen Internetauftritt unter kcgeriatrie.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019 möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte der genannten Domain.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt kcgeriatrie.de ist in Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (sowie den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
Das Kompetenz-Centrum Geriatrie arbeitet daran, die Inhalte der Website durchgängig barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft auch solche Inhalte, die noch nicht barrierefrei nutzbar sind.
Helfen Sie mit
Personen aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Disziplinen arbeiten gemeinsam am Internetauftritt kcgeriatrie.de, um es barrierefrei zu gestalten. Wenn Sie Probleme feststellen, die vielleicht übersehen worden sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Haben Sie Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an info(at)kcgeriatrie.de
Oder rufen Sie uns an unter 040 / 25 169 - 1107
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß gegen die BITV melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht auf eine Schlichtungsstelle. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und dem Medizinischen Dienst Nord versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Eine Schlichtung kann gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - HmbBITVO) vom 10. September 2019 bei einer Ombudsperson angerufen werden: Informationen dazu unter
Ombudsstelle laut § 4 der HmbBITVO
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.
Eine Übersicht über die aktuell eingerichteten Ombudsstellen der Behörden der Stadt Hamburg finden Sie hier
Ombudsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg
Hamburg, 22.01.2022