Assessments in der Geriatrie: S1-Leitlinie der DGG
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2019 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) eine S1-Leitlinie zum geriatrischen Assessment:
AWMF Leitlinie 084-002LG „Geriatrisches Assessment der Stufe 2 - Living Guideline“. Inhalte dieser Leitlinie sind:
- Beschreibung der einzelnen Assessmentsufen
- Auswahl geeigneter Instrumente für das geriatrische Assessment insbesondere der Assessmentstufe 2
- Zuordnung dieser Instrumente zu den Assessmentstufen 2a/2b
Eine weitergehende Kommentierung dieser Leitlinie findet sich in unserem Informationsbereich zu geriatrisch relevanten Leitlinien
Download der Leitlinie, verborgen
Das geriatrische Assessment ist in Stufen eingeteilt. Diesen sind bestimmte Ziele zugewiesen. Somit orientiert sich die Wahl der jeweiligen Assessmentstufe am Ziel eines geplanten Assessments. Im Rahmen des geriatrischen Assessments müssen nicht alle Stufen nacheinander durchlaufen werden.
Unter „Dimension" wird ein Funktionsbereich verstanden. Dies kann beispielsweise Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition oder Emotion sein.
Assessmentstufe 1
- dient der Identifikation von Patientinnen und Patienten mit geriatrietypischen Risiken oder typischen geriatrischen Problembereichen.
Assessmentstufe 2
- ist gegliedert in Stufen 2a und 2b.
- Stufe 2a dient dem grundsätzlichen Nachweis oder Ausschluss therapierelevant betroffener Dimensionen.
- Stufe 2b dient der detaillierteren abgestuften Darstellung von Beeinträchtigungen einer Dimension. Sie entspricht im Wesentlichen dem sogenannten geriatrischen Basisassessment.
Assessmentstufe 3
- eweitert das geriatrische Basisassessment um zusätzliche spezifische Testverfahren, deren Einsatz in der Regel an besondere professionelle Qualifikationen gebunden ist. Sie dient einer vertiefenden diagnostischen Beurteilung von Beeinträchtigungen.
Instrumente der Stufe 1 erfassen geriatrische Risikokonstellationen, die ein weitergehendes geriatrisches Risikomanagement nahelegen. Die in der S1-Leitlinie genannten Instrumente sind jedoch nicht geeignet, geriatrische Patienten gemäß den Definitionskriterien der geriatrischen Fachgesellschaften bzw. der GKV zu identifizieren.
Beispiele für Instrumente der Stufe 1 sind:
Instrumente der Stufe 2a müssen eine hohe Sensitivität aufweisen, um auch bei primär unauffälligen Patienten Störungen hinreichend sicher erfassen zu können.
Beispiele für Instrumente der Stufe 2a sind:
- Mobilität: Timed "Up & Go"-Test (TUG)
- Emotion: Geriatrische Depressions-Skala (Kurzform mit 5 Fragen, GDS-5)
- Kognition: Six Item Screener (SIS), Uhr-Ergänzungs-Test (CCT)
Instrumente der Stufe 2b müssen Beeinträchtigungen in ihrem Umfang differenziert abbilden können. Sie sollen abgestufte Befunde liefern können für:
- die Erhebung eines differenzierten funktionellen Status
- die Festlegung von Behandlungszielen
- die Dokumentation von Verläufen und Behandlungsergebnissen
Beispiele für Instrumente der Stufe 2b sind:
- Mobilität: Motilitätstest nach Tinetti, de Morton Mobilitäts Index (DEMMI), Hierarchichal Assessment of Balance and Mobility (HABAM)
- Emotion: Geriatrische Depressions-Skala (GDS-15), Depression im Alter-Skala (DIA-S), WHO (Fünf) Fragebogen zum Wohlbefinden (WHO-5), Patient Health Questionnaire (PHQ-9)
- Kognition: Mini-Mental Status Test (MMST), Functional Independence Measure - kognitiver Teil (FIM), Montreal Cognitive Assessment (MoCA), Demenz-Detektions-Test (DemTect), Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung (TFDD)
- Selbsthilfefähigkeit: Barthel-Index, Functional Independence Measure - motorischer Teil (FIM)